Aktuelles aus dem Kreishaus (Coronavirus)
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- Erstellt: Sonntag, 15. März 2020 09:16
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15.03.2020
Aktuelles aus dem Kreishaus (Coronavirus)
WICHTIG
Alle Personen mit Beschwerden in Form von Husten, Halsschmerzen, Bronchitis, Fieber u.ä. sollen für 14 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben, sich telefonisch an den Hausarzt wenden und einen Abstrich bekommen.
Hat jemand direkten Kontakt zu einer nachweislich positiv getesteten Person, sind je nach Berufsfeld hier im Kreis verschiedene Regeln zu beachten: Siehe unten!
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FORMULARE
Allgemeines Kontaktformular
Das Allgemeine Kontaktformular dient ausschließlich der Datenerhebung. Sie unterstützen uns und liefern uns wertvolle Hinweise, wenn Sie dieses als Betroffene(r) ausfüllen. Eine Rückmeldung durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht.
https://pdf.form-solutions.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5e58f74ae4b05a94a1abe269
Kontaktformulare "Quarantäne" und "Berufliches Tätigkeitsverbot"
Vielfach wurden und werden Anordnungen im Zusammenhang mit Quarantäne und Tätigkeitsverboten zunächst mündlich ausgesprochen. Das geschieht, um möglichst viele Personen kurzfristig zu erreichen und damit drängende Fragen zu klären. In der Kommunikation mit Arbeitgeber oder zu Geltendmachung von Ansprüchen bietet der Kreis Heinsberg nunmehr die Möglichkeit, sich über ein Portal zu registrieren. Hier finden Sie die beiden Online-Formular, in welche Sie die erforderlichen Informationen eingeben können. Sie erhalten sodann über die Ordnungsbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde auf postalischem Weg eine schriftliche Bestätigung.
Quarantäne
https://pdf.form-solutions.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5e60f118e4b09f4016213e42
Tätigkeitsverbot
https://pdf.form-solutions.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5e60f39ae4b09f4016213e44
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INDIKATION BEI BESCHWERDEN
Da der Kreis Heinsberg vom RKI als "besonders betroffenes Gebiet" eingestuft wird, gilt
… für alle Personen mit sogenannten "respiratorischen" Beschwerden (darunter versteht man Husten, Halsschmerzen, Bronchitis, Lungenentzündung usw.) egal ob sie Fieber haben oder nicht:
- 14 Tage häusliche Quarantäne
- telefonischer Kontakt zu Ihrem Hausarzt
- Abstrichuntersuchung (sog. PCR) in einer der beiden Abstrichstationen des Kreises, Termin über Hausarzt
- Meldung beim Gesundheitsamt über das Kontaktformular (s.o.)
- Kontrollabstrich nach 14 Tagen Quarantäne, sofern man 3 Tage beschwerdefrei ist
- ist der Kontrollabstrich positiv, verlängert sich die Quarantäne erneut um 14 Tage
INDIKATION BEI BESCHWERDEFREIHEIT
… für Personen ohne irgendwelche Beschwerden, die aber genau wissen, dass sie einen direkten Kontakt zu einer nachweislich positiv getesteten Person hatten:
Wenn Sie NICHT einem medizinischen, pflegerischen oder gruppenbetreuenden Beruf nachgehen
- können Sie weiterhin Ihren Beruf ausüben (gilbt nur, wenn sich Ihr Arbeitsplatz im Kreis Heinsberg befindet!)
- Hygieneregeln beachten
- Selbstbeobachtung
- privat soziale Kontakte auf ein Minimum beschränken
- sobald Beschwerden auftreten: Siehe bitte oben!
Wenn Sie einem medizinischen, pflegerischen oder gruppenbetreuenden Beruf nachgehen
Sie können weiterhin Ihren Beruf ausüben, müssen aber kontinuierlich einen eng anliegenden Mund-Nase-Schutz tragen (wie im OP) (gilt nur, wenn sich Ihr Arbeitsplatz im Kreis Heinsberg befindet!)
- Hygieneregeln beachten
- Selbstbeobachtung
- privat soziale Kontakte auf ein Minimum beschränken
- sobald Beschwerden auftreten: Siehe bitte oben!
Kontrollabstrich
Alle Personen, die positiv getestet wurden, sollen einen Kontrollabstrich am Ende der Quarantäne bekommen. Dabei müssen sie mindestens 3 Tage Beschwerdefrei sein.
Sobald sie sich in das Kontaktformular auf der Homepage eingetragen haben bzw. dem Gesundheitsamt der positive Testbefund über das Labor gemeldet wird, werden diese Personen automatisch angeschrieben und zum Kontrollabstrich informiert.
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STANDORTE DER ABSTRICHSTATIONEN
Abstrich mit Überweisung durch den Hausarzt (Versichertenkarte mitbringen)
Gangelt
Dreifach-Sporthalle des Schul- und Sportzentrums, Kritzraedtstraße 6, 52538 Gangelt
Öffnungszeiten: Mo - So 8.00 - 15.00 Uhr (zunächst bis einschließlich 20.03.2020)
Erkelenz
Willi-Stein-Stadion, Westpromenade 2, 41812 Erkelenz
Öffnungszeiten: Mo - Fr 8.00 - 18.00 Uhr, Wochenende 14.00 - 18.00 Uhr (zunächst bis Ende März)
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Besondere Hinweise zur Quarantäne bzw. dem Berufsausübungsverbotes
Die 14-Tagefrist zählt ab dem Datum des Abstrichtestes
Bei Erkrankung innerhalb der Quarantäne kann diese und ggf. das Berufsausübungsverbot frühestens 10 Tage nach Symptombeginn beendet werden. Man muss wenigstens 3 Tage frei von Symptomen sein. Bei fortbestehenden Symptomen wenden Sie sich an Ihren Hausarzt!
- Aufgrund der hohen Fallzahlen gelten momentan im Kreis Heinsberg besondere Regeln zu Quarantäne und Berufsausübungsverbot. Deshalb gelten oben erläuterten Regeln zum Beruf auch nur, wenn sich Ihr Arbeitplatz/-geber im Kreis Heinsberg befindet. Ist das nicht der Fall, müssen Sie sich an das dortige Gesundheitsamt wenden.
Allgemeine Hygieneregeln
Händeschütteln und innige Begrüßungsrituale vermeiden (ideal: Abstand 1-2 m)
Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen nach dem nach Hause kommen, Kontakt mit Erkrankten, vor und nach der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang und bei sichtbarer Verschmutzung. Damit entfernen Sie über 90% der Keime!
Husten oder Niesen nur in die Armbeuge oder in Einmaltaschentücher (diese direkt in einem geschlossenen Behälter über den Hausmüll entsorgen)
Soziale Kontakte reduzieren (z.B. Sportgruppen, größere Veranstaltungen)
Arbeitsplatz mit Publikumsverkehr (zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr): Abstand halten und
regelmäßiges Säubern von Flächen, die häufig angefasst werden mit Wasser und üblichen Reinigungsmitteln, z.B. Türgriffe, Kassenflächen
Bei häuslicher Quarantäne
Anzahl und Enge der Kontakte bestmöglich begrenzen, insbesondere gegenüber Personen, die einer Risikogruppe angehören (Immungeschwächte, chronisch Kranke, ältere Personen, Schwangere), aber auch soweit wie möglich gegenüber Familienangehörigen.
Nicht anders zu organisierende Einkäufe u. ä. sind erlaubt
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FAQs
Welche Krankheitszeichen treten bei dem neuartigen Coronavirus auf?
Meistens beginnt die Erkrankung wie eine Erkältung. Fieber, Schüttelfrost und ein Krank-heitsgefühl wie bei einer echten Grippe können hinzukommen. Auch Magendarm-Beschwerden sind möglich. In schweren Fällen entwickelt sich eine Lungenentzündung und eine richtig schwere Erkrankung.
Wer ist besonders gefährdet?
Besonders gefährdet sind alte Menschen und solche mit Grunderkrankungen (z. B. chroni-sche Lungenerkrankungen, Menschen mit Chemotherapie).
Wie wird das Virus übertragen?
Der wichtigste Übertragungsweg ist die sog. Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch, d. h. entweder
o direkt über Husten, Niesen, „feuchte“ Aussprache
o indirekt über Hände, mit denen man sich ins Gesicht gefasst hat oder die man beim Nie-sen vor den Mund gehalten hat
Kann ich mich über Gegenstände anstecken?
Dies ist nur dann wahrscheinlich, wenn die Oberfläche kurz vorher von einem Erkrankten angefasst oder angehustet worden ist. Deswegen die Flächen rund um eine/n Patienten/in regelmäßig reinigen. Wasser und Haushaltsreiniger genügen. Auch an Arbeitsplätzen mit viel Publikum ist regelmäßiges Reinigen von Flächen, Türgriffen u. ä. sinnvoll.
Wann bricht die Erkrankung aus?
Nach heutigen Erkenntnissen erkranken die meisten Menschen innerhalb weniger Tage nach Kontakt mit dem Virus. Manchmal dauert es bis zu 14 Tage.
Wie kann ich mich schützen?
Große Menschenansammlungen meiden, soziale Kontakte reduzieren und Hygieneregeln beachten:
Husten oder Niesen nur in die Armbeuge oder in Einmaltaschentücher, die dann direkt ent-sorgt werden.
Hände gründlich und regelmäßig mit Wasser und Seife waschen nach dem nach Hause kommen, Kontakt mit Erkrankten, vor und nach der Zubereitung von Speisen, vor dem Es-sen, nach dem Toilettengang und bei sichtbarer Verschmutzung. Damit entfernen Sie über 90% der Keime!
Abstand halten, insbesondere zu Erkrankten, 1 – 2 Meter sind optimal
Händeschütteln und innige Begrüßungsrituale vermeiden.
Hilft mir ein Mund-Nasen-Schutz im Alltag?
Ein Mund-Nasen-Schutz ist hauptsächlich dann sinnvoll, wenn Sie selbst an unklaren Erkäl-tungssymptomen oder einer Corona-Infektion erkrankt sind. Vorsicht: Nur wenn er richtig sitzt und eng anliegt, hat er eine Wirkung!
Was kann ich tun, um eine Ausbreitung zu verhindern?
Bitte beachten Sie die oben genannten Hinweise. Sollte das Gesundheitsamt Ihnen eine Quarantäne empfohlen oder auferlegt haben, halten Sie diese bitte ein.
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Eine spezielle Behandlung gibt es bisher nicht. Medikamente werden derzeit getestet.
Gibt es einen Impfstoff?
An einem Impfstoff wird weltweit gearbeitet.
Was mache ich, wenn ich glaube, mich angesteckt zu haben?
Rufen Sie Ihre/n Hausarzt/ärztin an und besprechen mit ihm/ihr das weitere Vorgehen. Kann ich in die Praxis kommen? Bekomme ich eine AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)? Ist bei mir ein Test sinnvoll?
Was kann ich tun, wenn ich meinen Hausarzt nicht erreiche?
Vorübergehend (zunächst bis 20.03.2020) wurde gemeinsam mit dem DRK eine sog. „Mobile Versorgungseinheit“ eingerichtet. Sie bietet für alle Bürger/innen des Kreises Heinsberg, die keine andere Möglichkeit haben, sich ambulant ärztlich versorgen zu lassen, in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr (ohne Voranmeldung) eine offene allgemeinmedizinische Sprechstunde an. Kassenrezepte können dort bisher nicht ausgestellt werden. An einer Lösung wird gearbeitet. Medikamente über Privatrezept müssen von den Patienten/innen vorbezahlt werden. Dort werden KEINE Abstrichuntersuchungen durchgeführt!
Standort: Gangelt-Birgden, Großer Pley
Wer ist eigentlich eine „Kontaktperson der Kategorie 1“?
All diejenigen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer nachweislich positiven getesteten Person hatten und zwar in folgender Form:
o insgesamt 15-minütigen Face-to-Face-Kontakt (sich im Gespräch gegenüber gesessen haben, Unterhaltung auf dem Flur usw.) ODER
o sich über mehrere Stunden gemeinsam in einem geschlossenen Raum aufzuhalten O-DER
o Kontakt im Rahmen von pflegerischen/medizinischen Maßnahmen (≤ 2 Meter) ohne Schutzkleidung ODER
o direkten Kontakt zu Körpersekreten oder Ausscheidungen ohne Schutzkleidung
o Passagiere von Flugzeugen, die in derselben Reihe wie der bestätigte COVID-19-Fall oder in den zwei Reihen vor oder
hinter diesem gesessen haben, außerdem generell die Crew-Mitglieder
o Passagiere von Flugzeugen, die in derselben Reihe wie der bestätigte COVID-19-Fall oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen haben, außerdem generell die Crew-Mitglieder
o Derzeit werden im Kreis Heinsberg auch alle Personen, die aus Italien der einem anderen Corona-Risikogebiet einreisen, als solche behandelt.
Was mache ich, wenn ich Kontakt zu einem auf Corona positiv Getesteten hatte?
Bitte beachten Sie die aktuell gültigen Regeln für Kontaktpersonen und Personen unter Qua-rantäne im Kreis Heinsberg auf der Homepage.
Hinweis: Befindet sich Ihr Arbeitsplatz nicht im Kreis Heinsberg, so ist das Gesundheitsamt der Stadt/des Kreises zuständig, in dem sich Ihr Arbeitgeber befindet.
Warum 14 Tage Quarantäne?
Nach jetzigem Wissen erkranken die meisten in den ersten 14 Tagen nach Ansteckung. So soll dafür gesorgt werden, dass sich das Virus nicht weiter bzw. schnell überall verbreitet.
Wann und wo bekommt man einen Abstrich?
Derzeit sollen Abstriche bei allen Personen gemacht werden, die sog. "respiratorische" Beschwerden haben, egal ob mit oder ohne Fieber. Darunter versteht man Husten, Halsschmerzen, Bronchitis, Lungenentzündung usw.
Die Entscheidung, ob im Einzelfall ein Abstrich wirklich sinnvoll, trifft immer der Hausarzt. Er veranlasst auch den Termin in einer der Abstrichstellen. Die Kosten des Abstriches tragen üblicherweise die Krankenkassen.
Die Abstrichstationen in Erkelenz und Gangelt sind NUR für Bürger/innen des Kreises Heinsberg.
Wird jemand positiv getestet, so soll nach 14 Tagen häuslicher Quarantäne mit mindestens 3 Tagen Beschwerdefreiheit am Ende ein Kontrollabstrich erfolgen. Die betroffenen Personen werden dazu angeschrieben.
Wie erfahre ich mein Abstrichergebnis?
Sie werden angerufen! Das kann allerdings derzeit aufgrund der hohen Anzahl an Testungen mehrere Tage dauern. Die Hotline 131313 oder auch an anderen Rufnummern kann man Ihnen zu den Ergebnissen KEINE Auskunft geben.
Was ist, wenn mein Arbeitgeber, die Schule oder sonst eine Stelle einen neg. Abstrich von mir haben möchte?
Solche Abstriche sind nicht sinnvoll und an den derzeit im Kreis Heinsberg tätigen Abstrich-stellen auch nicht möglich. Bitte beachten Sie Folgendes: Zum einen ist der Abstrich bei ei-nigen Personen negativ, obwohl sie doch das Virus in sich tragen. Zum anderen dauert es bis zum Ergebnis einige Tage und in der Zwischenzeit kann man sich ja auch anstecken.
Was mache ich, wenn ich nicht arbeiten kann, mein Arbeitgeber das aber nicht akzeptiert?
o Wenn Sie Krankheitszeichen haben, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt und besprechen mit ihm das weitere Vorgehen. IN vielen Fällen wird er sie krankschreiben.
o Haben Sie selbst keine Symptome, Ihnen wurde aber eine Quarantäne aufer-legt/angeraten oder sogar ein Berufsausübungsverbot, weisen Sie bitte Ihren Arbeitgeber auf die Informationen auf der Homepage des Kreises hin.
o Aber Vorsicht: Befindet sich mein Arbeitgeber außerhalb des Kreises Heinsberg, können andere Regeln gelten. Zuständig ist dann das dortige Gesundheitsamt.
Wie ist das mit den wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen?
Dafür hat der Kreis Heinsberg eine Info-Hotline bei der Wirtschaftsförderung des Kreises eingerichtet. Eine Beratung ist hier möglich unter der Telefonnummer 02452-131824.
Was mache ich, wenn ich trotz Gesundheit wegen Betreuung meiner Kinder nicht arbeiten kann?
Fragen zu Arbeitsversäumnissen wegen Kinderbetreuung bei weiterhin geschlossenen Schulen und Kindertagesstätten müssen mit dem jeweiligen Arbeitgeber geklärt werden.
Kann ich jemanden im Altenheim/einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen?
Auf Besuche in diesen Einrichtungen soll möglichst verzichtet werden. Im Einzelfall ist das mit der Leitung abzusprechen. Und es gilt: Befindet sich jemand in der allerletzten Lebensphase, so sollte gemeinsam mit der Einrichtung ein Weg gefunden werden, um ihm/ihr die Begleitung durch Angehörige nicht zu verwehren.
Wie ist das mit dem Besuch von Veranstaltungen?
In NRW gilt derzeit, dass Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern/innen generell ab-zusagen sind. Bei einer geringeren Teilnehmerzahl ist eine individuelle Einschätzung erfor-derlich. Dafür zuständig sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden. Aber unabhän-gig von offiziellen Absagen raten wir aus medizinischer Sicht derzeit vom Besuch von Veran-staltungen (z.B. Sportveranstaltungen, Vereinstreffen, Konzerte) ab.
Was ist, wenn ich kürzlich in einem Risikogebiet, z.B. Italien war?
Verfolgen Sie die Nachrichten, schauen Sie auf die Homepage des Kreises Heinsberg und fragen Sie ggf. beim Gesundheitsamt unter der Nummer 02452 131313 (derzeit 8 – 20 Uhr, am Wochenende 10 - 17 Uhr) nach. Personen, die aus Italien oder einem anderen Corona-Risikogebiet einreisen, werden derzeit behandelt wie Personen, die direkten Kontakt zu einem nachweislich Erkrankten hat-ten (sog. Kontaktpersonen der Kategorie 1).
Welches Gesundheitsamt ist eigentlich für mich zuständig?
Zuständig ist immer das Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises, in dem Sie wohnen. Arbeiten Sie aber außerhalb des Kreises, so ist für Fragen, ob Sie unter Quarantäne weiter Ihrem Beruf nachgehen können, das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Stadt/Kreis sich Ihr Arbeitgeber befindet.
Quelle: Kreis Heinsberg